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                                Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

Schuberts Oderbruch Landpension          

 

Inhaber: Thomas und Ramona Schubert
Neulietzegöricke 27
D – 16259 Neulewin

§1 Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Gästezimmern zur Beherbergung von Gästen durch die Schuberts Oderbruch Landpension, Thomas und Ramona Schubert 16259 Neulietzegöricke 27. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmern und Apartments ist nicht gestattet.

§ 2 Leistung

Schuberts Oderbruch Landpension ist verpflichtet das vom Kunden gebuchte Zimmer oder Apartment bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen und die vereinbarten Preise der Schuberts Oderbruch Landpension zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Alle angegebenen Preise gelten in Euro für die jeweils angegebene Aufenthaltsdauer bis auf Widerruf. Sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Schuberts Oderbruch Landpension berechtigt von seinen Leistungsverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 3 Reservierung und Zahlung von Gästezimmern

Eine Online-Reservierung ist möglich und ist erst verbindlich, wenn Sie eine Buchungsbestätigung per Email erhalten haben. Wir behalten uns vor, bei einer telefonischen Reservierung eine Anzahlung in Rechnung zu stellen.
Ob eine Buchung persönlich, per Mail, Telefon oder im Internet, ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Reservierung von der Schuberts Oderbruch Landpension  mittels Buchungsbestätigung bestätigt wurde.
Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Gesamtbetrag ist spätestens bei Anreise und Erhalt des Schlüssels in bar oder mit  EC-karte zu entrichten.

§ 4 Stornierung von Gästezimmern

Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen und gilt erst mit Bestätigung durch die Schuberts Oderbruch Landpension .  Stornogebühren fallen wie folgt an:
Stornierung bis 14 Tage vor Anreise ist kostenlos, eine spätere Stornierung wird mit 60% der Buchungskosten berechnet. Unterlassene Stornierungen, keine Anreise, Stornierung  bis 4 Tage vor  Tage der Anreise oder während des Aufenthalts wird der Gesamtbetrag der Reservierung fällig.  Werden alle Zimmer der Pension von einem Vertragspartner gebucht, so ist eine kostenfreie Stornierung bis 6 Wochen vor Anreise möglich, eine spätere Stornierung wird mit 60% der Buchungskosten berechnet. Unterlassene Stornierungen, keine Anreise, Stornierung  bis 4 Tage vor  Tage der Anreise oder während des Aufenthalts wird der Gesamtbetrag der Reservierung fällig . Sonderangebote und Rabattpreise sind nicht stornierbar. 

§ 5 Rücktritt durch Schuberts Oderbruch Landpension

Schuberts Oderbruch Landpension  ist berechtigt bei unvorhergesehenen Ereignissen vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere, von der Schuberts Oderbruch Landpension nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Wohneinheiten unter irreführenden Angaben gebucht werden oder gegen das Rauchverbot verstoßen wird.
Dabei hat Schuberts Oderbruch Landpension, den Kunden vor der Ausübung des Rücktrittes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht geleistet, ist Schuberts Oderbruch Landpension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 6 Anreise und Abreise

Die reservierten Räumlichkeiten stehen dem Kunden am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Die Ankunftszeit ist Schuberts Oderbruch Landpension  mitzuteilen, da die Rezeption nicht durchgängig besetzt ist.
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Am Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis spätestens 10.30 Uhr an Schuberts Oderbruch Landpension  zurück zu geben.

§ 7 Nutzung der Zimmer und Apartments

Der Kunde ist nicht berechtigt mehr Personen in die Räumlichkeiten aufzunehmen als in der Reservierungsbestätigung angegeben sind. Sollte der Kunde gegen die Vereinbarung verstoßen, ist Schuberts Oderbruch Landpension zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt und kann einen angemessenen Zuschlag für die Überbelegung berechnen.
Die Mieteinheit, sämtliche Einrichtungsgegenstände und Anlagen sind vom Kunden und seinen Begleitern pfleglich zu behandeln.
Beim Verlassen der Räume sind stets Eingangstür, sämtliche Fenster und Wasserhähne zu schließen. Alle elektrischen Geräte und Anlagen, sowie die Beleuchtung sind abzuschalten.
Bei Abreise des Kunden sind die Räumlichkeiten in einem sauberen Zustand mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenem Inventar schadensfrei zu übergeben.
Die allgemeinen Ruhezeiten, insbesondere die Nachtruhe von 22 bis 7 Uhr, sind einzuhalten.
Bei Missachtung der allgemeinen Regeln kann Schuberts Oderbruch Landpension jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen.

§ 8 Rauchverbot

In sämtlichen Räumen ist das Rauchen nicht gestattet. Die durch Verstöße gegen das Rauchverbot entstandenen Kosten für Reinigungsmaßnahmen (in der FeWo 50 Euro, in Zimmern der Pension 50 Euro) und eventuelle Schäden werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 9 Beschädigungen und Haftung

Schäden an der Einrichtung in der Pension und in den Apartments sind umgehend zu melden. Der Kunde haftet für Schäden, die er oder seine Begleiter selbst schuldhaft verursacht hat. Der Verlust von Schlüssel ( Schließanlage), starke Verschmutzungen der Räumlichkeiten oder der Bettwäsche/Handtücher gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ermächtigt Schuberts Oderbruch Landpension, die angegebene Kreditkarte in Höhe der Kosten der Schadensbeseitigung zu belasten.

§ 10 Haftung durch Schuberts Oderbruch Landpension

Die Schuberts Oderbruch Landpension  haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Schuberts Oderbruch Landpension  ist bemüht, Mängel oder Störungen sofort nach Kenntnisnahme zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet durch sein Zutun, den Schaden so gering als möglich zu halten. Für eingebrachte Sachen haftet Schuberts Oderbruch Landpension nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Einbringen von Wertgegenständen muss vorher angezeigt werden.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz derSchuberts Oderbruch Landpension. Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN WLAN

  • Die Nutzung erfolgt durch Eingabe eines Codes. Dieser wird nur Gästen des Hauses ausgehändigt, die die nachfolgend ausgeführte Nutzungsvereinbarung gelesen haben und akzeptieren.

  • Die Nutzung ist unentgeltlich und auf die Dauer der Anwesenheit auf dem Areal der Unterkunft beschränkt. Dabei kann seitens der Schuberts Oderbruch Landpension keinerlei Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit des Internet-Zugangs übernommen werden. Der Code darf Dritten nicht weitergegeben werden.

  • Durch die Ausgabe des Codes übernimmt Schuberts Oderbruch Landpension keinerlei Verpflichtungen. Die Verwendung erfolgt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten. Insbesondere hat der Nutzer kein Recht, das Internet WLAN auf irgendeine bestimmte Weise oder eine bestimmte Dauer zu nutzen.

  • Hiermit wird jegliche Haftung, insbesondere für Gewährleistung und Schadenersatz (mit Ausnahme von Vorsatz und Körperschäden), ausgeschlossen. Insbesondere wird keinerlei Haftung für die Inhalte aufgerufener Websites oder downgeloadeter Dateien übernommen. Ferner wird auch keinerlei Haftung für einen allfälligen Virenbefall durch Verwendung des Internet WLAN übernommen. Der Nutzer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass das Internet WLAN ausschließlich den Zugang zum Internet ermöglicht, aber keinerlei Virenschutz oder Firewall beinhaltet.

  • Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte sind untersagt.

  • Ausdrücklich untersagt ist es dem User insbesondere, das Internet WLAN zum Download oder zur sonstigen wie immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden.

  • Jede missbräuchliche Verwendung des Internet WLAN, insbesondere eine Verwendung, die für Dritte oder Schuberts Oderbruch Landpension nachteilige Rechtsfolgen nach sich ziehen kann, ist untersagt.

  • Sollte Schuberts Oderbruch Landpension  durch die Verwendung des Internet WLAN durch den Nutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Nutzer verpflichtet, Schuberts Oderbruch Landpension  diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

  • Bei Verstoß gegen die Nutzungbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Internet WLAN jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Mit der Verbindung zum Router stimmt der Gast als Nutzer des Internet WLAN den obigen Nutzungsvereinbarung zu.

 

 

 

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